Revisionssichere E-Mail-Archivierung

Erstellt von Richard Jones | | Presse

Wussten Sie eigentlich, dass Firmen seit dem 01.01.2015 im Rahmen der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) dazu verpflichtet sind, ihre E-Mails revisionssicher zu archivieren, wenn geschäftsrelevante (also auch geschäftsanbahnende) Kommunikation darunter ist?

Zurück