AV-Vereinbarung
Die DS-GVO ist seit über einem halben Jahr anwendbar, dennoch fehlen vielen Unternehmen Auftragsverarbeitungsverträge mit ihren Lieferanten.

Dabei dienen diese Verträge vor allem dazu, das eigene Unternehmen gegen Fehler beim Partner abzusichern. Kommt es bei diesem zu einem Datenleck, so haftet man ebenfalls mit. Haftungsgrenzen werden in AV-Vereinbarungen geregelt und damit auch die Verantwortung, die ein nachgelagerter Geschäftspartner zu tragen hat. Daher raten wir Ihnen dringend, mit Ihren Lieferanten solche Verträge abzuschließen.
Hier finden Sie unser Formular, welches Sie einfach online ausfüllen können; der Vertrag wird dann unserem Geschäftsführer zur Zeichnung vorgelegt und Ihnen kurz darauf zugestellt – ganz unkompliziert und schnell.
Sollten Sie noch Rückfragen haben, wenden Sie sich einfach an Ihren Kundenbetreuer. Wir können Ihnen diese Funktion übrigens auch für Ihre Zwecke zur Verfügung stellen.