In Ihrem Unternehmen liegen die Schreibtische voll mit Unterlagen? Wertvolle Arbeitszeit geht für die Suche nach Akten, Unterlagen, Schriftverkehr und buchhalterischen Dokumenten verloren? Sie fragen sich, wie Sie die Bestimmungen der GoBD umsetzen sollen? Denn revisionssicher ist Ihr E-Mail-Postfach nicht!

Das alles lässt sich mit dem Einsatz eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) lösen. Die Digitalisierung Ihres Schriftverkehrs erspart Ihnen nicht nur lästiges Suchen nach Papierdokumenten, sondern bietet auch weitere Vorteile wie:

  • die Einführung von digitalen Workflows für die Bearbeitung von eingehendem Schriftverkehr

  • das Vergeben mehrerer Ablageorte pro Dokument

  • die Beschleunigung Ihrer Geschäftsprozesse

  • die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, wie der GoBD oder der EU-DSGVO

  • die Verringerung von Druckkosten

  • eine grundsätzliche Kosten- durch Zeitersparnis

  • das sichere Versorgen mit Informationen und Dokumenten Ihres Außendienstes durch Standortunabhängigkeit

Sie sind zudem nach ISO 14001 zertifiziert, und Ihnen liegt unsere Umwelt auch am Herzen? Dann schaffen Sie den Verbrauch von Materialien zum Drucken von Dokumenten ab, und lassen Sie Ihr DMS für sich arbeiten!

Informieren Sie sich über die schrittweise Einführung eines DMS für Ihr Unternehmen bei Ihrem Ansprechpartner der MR SYSTEME!

Am 31.12.2016 ist die Übergangsfrist zur Einführung der GoBD abgelaufen. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff gelten seither verpflichtend für jedes Unternehmen. Eine wesentliche Änderung, die in der GoBD geregelt wurde, ist die Verpflichtung zur papierlosen, gesetzeskonformen Aufbewahrung von elektronisch eingegangenen buchhaltungsrelevanten Dokumenten.

Mehr zum Thema: https://www.bundesfinanzministerium.de/