EU-DSGVO? BDSG? DSB? Ich kann es nicht mehr hören! Aber ich glaube, als Unternehmer muss ich mich darum kümmern. Wie gehe ich vor? Wer kann mich bei der Umsetzung der umfangeichen Maßnahmen unterstützen?

Seit dem 25.05.2018 ist sie anwendbar, die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Fakt ist, keiner kann sagen, er habe es nicht gewusst, hält die neue Verordnung zum Schutz unserer Daten doch Einzug in jeden Bereich, jede Branche und jeden Prozess des Unternehmens. Neben der unternehmerischen Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, fallen insbesondere innerhalb der IT Aufgaben an, die es zu erledigen gilt.

Wir sehen es nicht als Pflicht, sondern viel mehr als Chance, Ihr Unternehmensimage gegenüber Ihren Geschäftspartnern zu veredeln. Die Erstellung umfangreicher Dokumentationen der Datenflüsse im Unternehmen, der Datenaufbewahrung, -verarbeitung und -vernichtung bietet Potential zur Verbesserung interner Prozesse. Dafür erforderliche Prozessanalysen geben Aufschluss über alle nötigen Informationen. Ganz nebenbei werden Anforderungen  zum Datenschutz abgehakt und technische Handlungsempfehlungen erarbeitet.

Vermeiden Sie Datenlecks und umgehen Sie Strafzahlungen! Gern unterstützen wir Sie dabei.

Kommen Sie auf Ihren Ansprechpartner bei MR SYSTEME zu!