Änderung im Steuerrecht erlaubt Einsparungen

Erstellt von Richard Jones |

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computerhardware und -software zur Dateneingabe und -verarbeitung kann ab Geschäftsjahren, die nach dem 31.12.2020 enden, auf zwölf Monate reduziert werden.

Zurück